Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR.
Karlsruhe, 22. Mai 2017 – Der Vorstand und Aufsichtsrat der asknet AG (ISIN: DE0005173306, WKN: 517330) haben heute beschlossen, den Aktionären der Gesellschaft auf der anstehenden ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juli 2017 die Durchführung einer ordentlichen Kapitalherabsetzung vorzuschlagen. Die Herabsetzung würde einen Ausgleich des zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzverlusts ermöglichen und das Eigenkapital der Gesellschaft bilanziell restrukturieren.
Der Vorschlag beinhaltet die Durchführung einer nominellen Herabsetzung des Grundkapitals im Verhältnis von 10:1 durch entsprechende Zusammenlegung von Aktien. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 5.094.283, eingeteilt in 5.094.283 auf den Namen lautende Stückaktien, soll zunächst zur Erreichung einer durch zehn teilbaren Aktienanzahl um EUR 3 auf EUR 5.094.280 gem. § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG und dann um EUR 4.584.852 auf EUR 509.428 gem. § 222ff AktG herabgesetzt werden. Der herabgesetzte Betrag in Höhe von EUR 4.584.852,00 soll mit dem zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzverlust in Höhe von EUR 3.682.137,13 verrechnet werden und der danach verbleibende Betrag in Höhe von EUR 902.714,87 in die Kapitalrücklage eingestellt werden. Eine Rückzahlung von Grundkapital soll nicht stattfinden.
Die Herabsetzung zur Beseitigung des zum 31. Dezember 2016 bestehenden Bilanzverlustes erfolgt verhältniswahrend, die prozentuale Beteiligung der Aktionäre an der asknet AG ändert sich hierdurch grundsätzlich nicht.
Die Einberufung der für den 6. Juli 2017 geplanten ordentlichen Hauptversammlung einschließlich der Bekanntgabe der vollständigen Tagesordnung wird in Kürze erfolgen.
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